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   BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19   

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https://dejure.org/2019,33248
BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19 (https://dejure.org/2019,33248)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.2019 - 2 BvR 880/19 (https://dejure.org/2019,33248)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 (https://dejure.org/2019,33248)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 4 PolAPV SN 2015, § 80 Abs 5 S 4 VwGO, § 80 Abs 5 S 5 VwGO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes verletzt bei unzureichender Folgenabwägung den Rechtsschutzanspruch der betroffenen Rechtssuchenden (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - hier: Eilrechtsschutz gegen den Widerruf einer Zulassung zum ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes verletzt bei unzureichender Folgenabwägung den Rechtsschutzanspruch der betroffenen Rechtssuchenden (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - hier: Eilrechtsschutz gegen den Widerruf einer Zulassung zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Zulassung zum Laufbahnaufstieg eines Polizeihauptkommissars bei bloßem Verdacht mangelnder Eignung; Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes; Verletzung desRechtsschutzanspruchs des betroffenen Rechtssuchenden aus ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes verletzt bei unzureichender Folgenabwägung den Rechtsschutzanspruch der betroffenen Rechtssuchenden (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - hier: Eilrechtsschutz gegen den Widerruf einer Zulassung zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 1827
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Im Verfahren des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes dürfen Entscheidungen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfGE 126, 1 ).

    Entscheidend ist, dass die Gerichte dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte gebührend Rechnung tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfGE 126, 1 ; vgl. auch BVerfGK 5, 237 ).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Entscheidend ist, dass die Gerichte dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte gebührend Rechnung tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfGE 126, 1 ; vgl. auch BVerfGK 5, 237 ).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt regelmäßig die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 143, 216 ).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfGK 11, 13 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt regelmäßig die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 143, 216 ).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Deshalb ist es verfassungsrechtlich regelmäßig nicht zu beanstanden, wenn Fachgerichte in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit der zu Grunde liegenden Verfügung nur einer summarischen Prüfung unterziehen und bei offenem Ergebnis dieser Prüfung die Entscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (vgl. BVerfGK 11, 241 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    a) Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz durch die Fachgerichte sind vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruhen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • BVerfG, 23.12.2016 - 2 BvR 2023/16

    Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 35).
  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfGK 11, 13 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19
    Daraus folgt, dass sich der Rechtsschutz auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führen muss (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 3, 135 ).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Denn im Hinblick auf das Gebot materieller Subsidiarität ist dem Oberlandesgericht durch die Zurückverweisung zunächst Gelegenheit zu geben, erneut über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu befinden (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, BVerfGK 7, 350 [357]; vom 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 -, juris Rn. 23; vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, BVerfGK 11, 13 [20]; vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, BVerfGK 15, 37 [53]; vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10 -, juris Rn. 19; vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 27; und vom 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 -, juris Rn. 33).
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 2 EO 402/21

    Polizeibeamter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Umfang der

    Entscheidend ist sowohl bei der summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten als auch bei der Folgenabwägung, dass dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte gebührend Rechnung getragen wird, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2001 - 1 BvR 1426/01 - Juris, Rn. 10; Beschluss des Ersten Senats vom 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - Juris, Rn. 64; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 - Juris, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 - Juris, Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21

    Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam

    b) Da die Erfolgsaussichten des Widerspruchs des Antragstellers somit offen sind, trifft der Senat seine nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotene Ermessensentscheidung auf Grundlage einer Abwägung der widerstreitenden Interessen des Antragstellers einerseits und der öffentlichen Interessen andererseits (zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 20.09.2019 - 2 BvR 880/19 -, juris Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, juris Rn. 15 f.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.11.2020 - 11 S 2512/19 -, juris Rn. 5, und vom 18.02.2020 - 4 S 2930/19 -, juris Rn. 16 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 15.03.2019 - 21 CS 17.2281 -, juris Rn. 20 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 4 S 2930/19

    Zumindest eingeschränkt dienstfähiger Beamter; Aufforderung zum Dienstantritt;

    Ganz überwiegender, vom Bundesverfassungsgericht gebilligter (Beschlüsse vom 29.05.2007 - 2 BvR 695/07 -, Juris Rn. 31, und vom 20.09.2019 - 2 BvR 880/19 -, Juris Rn. 26) obergerichtlicher (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.03.2019 - 9 S 1668/18 -, Juris Rn. 44, vom 24.04.2017 - 8 S 2085/16 -, Juris Rn. 22, und vom 08.01.2013 -11 S 1581/12 -, Juris Rn. 38; vgl. auch OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, Juris Rn. 5; OVG R.-Pf., Beschluss vom 15.01.2020 - 10 B 11634/19 -, Juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 15.03.2019 - 21 CS 17.2281 -, Juris Rn. 20 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 08.01.2020 - 2 B 119/19 -, Juris Rn. 2) und höchstrichterlicher (BVerwG, Beschlüsse vom 14.04.2005 - 4 VR 100./04 -, Juris Rn. 12, und vom 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, Juris Rn. 16) Rechtsprechung entspricht es, im Falle offener Erfolgsaussichten im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine erfolgsunabhängige Abwägung der gegenläufigen Interessen vorzunehmen, und zwar unabhängig davon, ob die aufschiebende Wirkung durch Gesetz oder durch behördliche Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ausgeschlossen ist.
  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

    Entscheidend ist, dass die Gerichte dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte gebührend Rechnung tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 -, juris Rn. 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22

    Tierschutz-, Haltungs- und Betreuungsverbot gegenüber einem Landwirt

    Entscheidend ist allerdings, dass die Gerichte dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte gebührend Rechnung tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfG, Stattg. Kammerbeschl. v. 20.09.2019 - 2 BvR 880/19 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2477

    Kontaktbeschränkung

    Im Verfahren des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes dürfen Entscheidungen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfG, B.v. 20.9.2019 - 2 BvR 880/19 - NVwZ 2019, 1827 - juris Rn. 26; B.v. 13.4.2010 - 1 BvR 216/07 - BVerfGE 126, 1 - juris Rn. 64).
  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung

    Sind die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren als offen zu qualifizieren, so ist die Entscheidung aufgrund einer Folgenabwägung zu treffen (vgl. zum Einklang dieses Prüfungsmaßstabs mit Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, B.v. 20.9.2019 - 2 BvR 880/19 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 2 B 402/21

    Beamter; arglistige Täuschung; Rücknahme der Ernennung; psychotherapeutische

    Unter Einbeziehung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 38 Satz 1 SächsVerf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 -, juris) überwiegt dabei das private Interesse des Antragstellers, seine Ausbildung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens fortzusetzen und gegebenenfalls zu beenden, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Rücknahme der Ernennung des Antragstellers zum Beamten auf Widerruf.
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 1 CS 22.1971

    Bauaufsichtliche Untersagung der formell illegalen Nutzung eines grenzständigen

    Das Verwaltungsgericht trifft im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO eine eigenständige Interessenabwägung, die sich vorrangig an der Frage orientiert, ob sich bei der gebotenen summarischen Überprüfung die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids offensichtlich erkennen lässt (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20.9.2019 - 2 BvR 880/19 - NVwZ 2019, 1827).
  • OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19

    Polizeibeamter; Widerruf der Zulassung zur Aufstiegsausbildung

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